Fachberater für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) (m/w/d)

Der Arbeitgeber darf nur PSA auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die den Anforderungen der Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt entsprechen. Vor diesem Hintergrund ist es von großer Bedeutung, die zuständigen Mitarbeiter entsprechend zu schulen und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, damit sie den Kunden als fachkundige Berater bei ihren individuellen Problemfällen zur Seite stehen können. Den Teilnehmern werden daher im Rahmen des Lehrgangs alle wichtigen Produkte der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) präsentiert und ausführlich erklärt. Dabei werden gesetzliche Vorgaben, das technische Knowhow und die konkrete Anwendung der Produkte im Vordergrund stehen. Der Lehrgang hat zum Ziel, die Beratungs- und Verkaufskompetenz der Teilnehmer nachhaltig zu stärken und dazu beizutragen, dass das erworbene Wissen erfolgreich im Verkauf umgesetzt wird. 

Das Seminar wendet sich an Mitarbeiter des Fachhandels. Dies können Außen- und Innendienstverkäufer, Objektleiter und Sachbearbeiter, Abteilungs- und Gruppenleiter, Einkäufer sowie junge Nachwuchskräfte sein.

Der Lehrgang beinhaltet zwei fünftägige Seminarteile (A + B). Der Unterricht wird praxisorientiert von professionellen Trainern durchgeführt. Er ist ein Mix aus Vortrag, Trainerinputs,Workshops, praktischen Übungen in Kleingruppen und Erfahrungsaustausch.

Theorie und Grundlagen

 Gesetzliche Vorschriften, Regeln und Normen

 

Praxis

•      Fußschutz

•      Berufsbekleidung/ Arbeitskleidung

•      Schutz-, Wetter- und Warnbekleidung

•      Handschutz

•      PSA: Kopf- / Gehör-/ Augen-/ Absturz-/ Atemschutz

Jeweils am Ende der Seminarteile I+II findet ein schriftlicher Test statt. Mit erfolgreichem Abschluss nach Seminarteil B erhält der Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat des ZHH-Bildungswerkes „Fachberater für PSA (m/w/d) (ZHH) “.

Gebühren für den Lehrgang:
1.690,00 EUR für ZHH-Mitglieder
1.940,00 EUR für Nicht-Mitglieder
Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung trägt der Teilnehmer selbst.