Finanzielle Förderungen für Kursteilnehmer

Stipendium der E/D/E Stiftung

Fünf verschiedene Fortbildungskurse werden mit einer begrenzten Anzahl an Stipendien in Höhe einer Lehrgangsgebühr von der E/D/E Stiftung unterstützt:

  • Technischer Fachkaufmann für Verbindungstechnik m/w/d (ZHH)
  • Fachberater für Schweißtechnik m/w/d (ZHH)
  • Technischer Fachkaufmann für Bauelemente m/w/d (ZHH)
  • Technischer Fachkaufmann für Werkzeuge und Maschinen m/w/d (ZHH)
  • Technischer Fachkaufmann für Beschlagtechnik m/w/d (ZHH/AKB)

Auf der Seite der E/D/E Stiftung finden Sie die Vorraussetzungen für Stipendiums Bewerber: Ihre vollständigen Unterlagen zur Beantragung eines Stipendiums / mehrerer Stipendien senden Sie bitte per E-Mail an: 
stipendien@zhh-bw.de.

Jetzt Förderung vom Staat erhalten!

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Förderungen für berufliche Weiterbildungen. Um zu erfahren, ob Sie eine finanzielle Förderung für die Teilnahme an einem unserer ZHH-Fortbildungskurse erhalten, setzen Sie sich bitte direkt mit der Förderstelle in Verbindung (siehe Informationen).

Staatliche Förderungsmöglichkeiten: Bildungscheck / Bildungsprämie

Wer wird gefördert?

  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 Euro. Wohnsitz in NRW.

Was wird gefördert?

  • Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen. Finanziert werden 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren (maximal 500 Euro).

Informationen unter

Hotline: +49 211 837 1929
www.bildungsscheck.nrw.de

Wer wird gefördert?

  • Weiterbildungsinteressierte,die mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind; die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro.

Was wird gefördert?

  • Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen.
  • Finanziert werden 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren (maximal 500 Euro).
  • Kann jährlich in Anspruch genommen werden.

Informationen unter:

Hotline: +49 800 2623000
www.bildungspraemie.info

Wer wird gefördert?

  • Personen, die über ein gefördertes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verfügen.

Was wird gefördert?

  • Teilnahme an aufwendiger/ langfristiger Weiterbildung; kann mit Prämiengutschein kombiniert werden

Informationen unter:

Hotline: +49 800 2623000
www.bildungspraemie.info

Staatliche Förderungsmöglichkeiten: BaföG / Stipendien / Arbeitsagentur

Wer wird gefördert?

  • Fachkräfte unter 25 Jahren mit einem besonders erfolgreichen Ausbildungsabschluss (besser als "gut").

Was wird gefördert?

  • Berufsbegleitende fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen bis zu drei Jahren.

Informationen unter

www.sbb-stipendien.de/sbb.html

Wer wird gefördert?

  • Arbeitslose, Arbeitssuchende und erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Voraussetzung: Notwendigkeit der Weiterbildung und Beratung durch die Agentur für Arbeit.

Was wird gefördert?

  • Weiterbildungen im Auftrag der Agenturen für Arbeit oder Jobcenter.

Informationen unter:

Weiterbildungen im Auftrag der Agenturen für Arbeit oder Jobcenter.

www.arbeitsagentur.de/

Wer wird gefördert?

  • Geringqualifizierte Beschäftigte und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden.

Was wird gefördert?

  • Qualifizierung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen.
  • Abschlussbezogene Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter.
  • Abschlussorientierte berufsqualifizierende Ausbildung.

Informationen unter:

Arbeitsberater der Agentur für Arbeit vor Ort
www.arbeitsagentur.de/

Wer wird gefördert?

  • Förderung von erwerbstätigen Personen, die im jeweiligen Bundesland wohnen oder dort einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Was wird gefördert?

  • Je nach Programm werden unterschiedliche Zielgruppen durch individuelle oder betriebliche Ansätze gefördert.

Informationen unter:

www.foerderdatenbank.de/

Wer wird gefördert?

  • Länderspezifisch

Was wird gefördert?

  • 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr

Informationen unter:

www.iwwb.de/weiterbildung